© Mosaikschule Krefeld 2020
MOSAIKSCHULE KREFELD
Städtische Gemeinschaftsgrundschule
„Ich bin einer von wir!“
Wir alle gehören zur Mosaikschule: Schüler/innen, Lehrer/innen, Sozialpädagog/innen,
Betreuer/innen, Eltern, Hausmeister und unsere Sekretärin.
Wir sind verschieden an Herkunft, Aussehen, Begabung und Geschlecht. Diesen
Reichtum wollen wir nutzen. Deshalb gehen wir respektvoll miteinander um.
In unserer Schule soll sich jeder wohlfühlen können.
Denn lernen - lachen - spielen und Spaß haben kann man nur dort, wo man auch
freundlich miteinander umgeht.
Damit sich in unserer Schule alle wohlfühlen können, wollen wir aufeinander Rücksicht
nehmen. Deshalb vereinbaren wir folgende Schulordnung:
Wir sorgen für ein freundliches Miteinander.
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Wir sind höflich und grüßen einander.
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Wir ärgern und beleidigen niemanden.
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Wir schließen niemanden aus der Gemeinschaft aus.
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Wir achten das Eigentum des anderen.
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Wir behandeln jeden so, wie wir selbst behandelt werden wollen.
Wir achten auf uns und die Anderen.
Wir vermeiden Unfälle.
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Wir rennen und schreien nicht im Schulgebäude.
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Wir drängeln und stoßen nicht.
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Wir bewegen uns auf dem Schulgelände so, dass wir uns selber und auch
andere nicht verletzen.
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Wir spielen auf dem Schulhof mit dem Ball nur in den dafür vorgesehenen
Bereichen.
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Wir werfen nicht mit Schneebällen, Steinen und Eicheln.
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Wir klettern nicht auf Bäume und Dächer.
Wir bearbeiten Streitigkeiten mit Köpfchen.
Wir lösen Probleme.
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Wenn mich jemand provoziert, versuche ich wegzugehen oder wegzuhören.
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Wenn es mir zuviel wird, sage ich: „Hör auf“, oder „Stopp“.
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Wenn der andere „Stopp“ sagt, höre ich sofort auf.
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Wenn ich es alleine nicht schaffe, hole ich einen Erwachsenen zu Hilfe.
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Ich habe auch die Möglichkeit, in den Auszeitraum zu gehen.
Wir sorgen für einen geordneten Ablauf von Unterricht und Ganztag.
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Wir kommen pünktlich zum Unterricht und in den Ganztag.
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Wir gehen sorgfältig mit Arbeitsmaterialien, Spielen und Spielgeräten um.
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Wir haben alle Materialien, die wir für den Unterricht brauchen, dabei.
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Wir zeigen unseren Eltern regelmäßig Mitteilungen aus Schule und Ganztag.
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Wir lassen alles, was stört zu Hause.
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Wir bleiben auf dem Schulhof und hören auf die Aufsicht.
Wir halten Schulhaus und Schulgelände sauber.
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Wir werfen Müll in die dafür vorgesehenen Behälter.
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Wir achten besonders in den Toiletten auf Sauberkeit und verschwenden
weder Papier noch Wasser.
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Wir gehen mit Schulmaterialien sorgfältig um.
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Wir bemalen und beschmutzen weder Wände noch Möbel.
Wir achten auf unsere Umwelt und unsere Gesundheit.
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Wir schonen die Pflanzen und Tiere auf dem Schulgelände.
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Wir waschen unsere Hände nach jedem Toilettengang.
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Wir ziehen im Winter unsere Jacken an, wenn wir raus gehen.
Verantwortlichkeiten
Verantwortung von Eltern:
Wir Eltern sorgen für
... Pünktlichkeit.
... ein gesundes Frühstück.
... vollständiges Arbeitsmaterial.
... ein freundliches Miteinander.
... eine gute Zusammenarbeit (Elternabend, Elternsprechtag, Elternmappe).
... eine pünktliche Abgabe von Unterschriften, Bescheinigungen und
Entschuldigungen.
... eine regelmäßige und vollständige Erledigung der Hausaufgaben.
Verantwortung von Lehrer/innen, Sozialpädagogen/innen, Betreuer/innen, Sekretärin,
Hausmeister:
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Wir alle sind Vorbilder für die Kinder.
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Wir sind für alle Kinder gleichermaßen zuständig.
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Wir sind Ansprechpartner für die Eltern.
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Wir setzen die Inhalte des Schulprogramms um.
Umgang mit Regelverstößen
Wir trauen den Kindern zu, Regelverstöße zu erkennen und gegebenenfalls selbst zu
beheben.
Gelingt dies nicht, haben wir folgende Möglichkeiten zu reagieren:
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gemeinsame Klärung mit Lehrer/in
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gegebenenfalls Besprechen logischer
Konsequenzen, z.B.:
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zerstören - ersetzen
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beschmutzen – säubern
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Diebstahl – zurückgeben
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stören – andere Lerngruppe oder anderen Klassenraum aufsuchen
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sich und andere gefährden – abholen durch die Erziehungsberechtigten
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häufiges zu spät kommen – Versäumtes nachholen, Eltern kontaktieren
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häufiges Nichtanfertigen von Hausaufgaben – Nacharbeiten
Bei groben Regelverstößen auf dem Schulhof geht der Schüler in den Auszeitraum.
Bei wiederholten oder böswilligen Verstößen gegen die Gemeinschaftsregeln müssen
Strafen sein.
Für solche Fälle stehen unserer Schule so genannte Ordnungsmaßnahmen nach § 53 des
Schulgesetzes für NRW zu:
1.
der schriftliche Verweis,
2.
die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe,
3.
der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei
Wochen, von einzelnen Fächern und von sonstigen Schulveranstaltungen,
4.
die Androhung der Entlassung von der Schule,
5.
die Entlassung von der Schule.